Wir lieben unser Heimatland und feiern die Schweizergeschichte und den Geburtstag jedes Jahr am 1. August.
Bundesfeiertag (französisch jour de la fête nationale suisse, italienisch giorno della festa nazionale svizzera, rätoromanisch
Fiasta naziunala Svizra, rumantsch grischun di da la festa naziunala) ist die offizielle Bezeichnung des Schweizer Nationalfeiertages. Üblicher im Schweizer Standarddeutschen sind die
Bezeichnungen „1. August“ beziehungsweise „Bundesfeier“. Er gedenkt des Bundesbriefs, abgeschlossen Anfang August 1291.
Der Tag wird seit 1891 in der gesamten Schweiz am 1. August begangen und ist dort ein gesetzlicher Feiertag. Der 1. August ist
jedoch historisch nicht belegt. Im Bundesbrief heisst es „im Jahre des Herrn 1291 zu Anfang des Monats August“.
Geschichte des Feiertags
Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurde der Gründungsmythos des Rütlischwurs durch einen neuen Gründungsmythos ersetzt. Die Idee,
das Jahr 1291 als Gründungsjahr der Eidgenossenschaft und den ersten August als Bundesfeiertag festzulegen, geht auf die Initiative der Berner zurück. In Bern wollte man 1891 das 700-jährige
Bestehen der Stadt feiern. Die Verbindung mit einer 600-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft kam da sehr gelegen. Im Bericht, den das Departement des Innern am 21. November 1889 zuhanden des
Bundesrates verfasste, ist denn auch tatsächlich eine zweitägige Feier in Bern und nicht etwa in der Innerschweiz vorgesehen. Mit dem Bundesbrief von 1291, der das Verteidigungsabkommen zwischen
den drei Urkantonen festhielt, hatte man jedoch ein Dokument gewählt, das nicht unumstritten war. Historiker zählten schon im 19. Jahrhundert für den Zeitraum von 1251 bis 1386 82 Dokumente, mit
denen ähnliche Bünde besiegelt wurden. Namentlich der Bund zu Brunnen von 1315 galt vielen als Gründungsakt der Eidgenossenschaft, wenn man denn nicht überhaupt von einer schrittweisen Entstehung
der Eidgenossenschaft ausging.
Noch bis ins 20. Jahrhundert hielt sich auch Aegidius Tschudis Datum des Rütlischwurs (8. November 1307) als Gründungsjahr der
Eidgenossenschaft. 1907 wurde in Altdorf UR im Beisein einer Bundesratsdelegation das 600-jährige Bestehen der Eidgenossenschaft gefeiert. Seither hat sich die Erinnerung an das Jahr 1307 als
Datum des Rütli-Schwurs und damit als Gründungsjahr der Eidgenossenschaft verloren. Im neuen Nationalmythos, der in der Zeit des Zweiten Weltkrieges – unter anderem mit dem Rütlirapport von
General Guisan oder mit der 650-Jahr-Feier von 1941 – geprägt wurde, verband sich der Rütlischwur-Mythos mehr und mehr mit dem 1. August, dem vom Bundesrat 1889 festgelegten Schweizer
Bundesfeiertag.
Seit dem 1. Juli 1994 ist der Schweizer Nationalfeiertag auch ein arbeitsfreier Tag, nachdem das Schweizer Stimmvolk die
Volksinitiative «für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag (1. August-Initiative)» am 26. September 1993 angenommen hatte (vgl. Art. 110 Abs. 3 der Bundesverfassung).
Seit 1993 findet die seither zur Tradition gewordene 1.-August-Mahlzeit auf einzelnen Bauernhöfen statt. 2007 empfingen 420
Bauernbetriebe insgesamt 200'000 Gäste. An diesem Bauernhof-Frühstück werden vor allem Milch, Müesli, Früchte, frischer Zopf, 1. August-Weggen, Käse, Wurst und hausgemachte Rösti angeboten. Der
populäre Brunch wird vom Schweizerischen Bauernverband koordiniert.
Quelle: Wikipedia, die freie Enzyklopädie
Der Schweizerpsalm (französisch Cantique suisse, italienisch Salmo svizzero, rätoromanisch Psalm svizzer), nach seinen ersten Worten auch Trittst im Morgenrot daher genannt, ist die Nationalhymne der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Sie wird oft auch Landeshymne genannt.
Das Lied wurde 1841 von Alberich Zwyssig, einem Zisterziensermönch des Klosters Wettingen, zu einem Text von Leonhard Widmer komponiert. Zwyssig wählte den Messegesang Diligam te Domine (auf Deutsch: «Ich will Dich lieben Herr»), den er 1835 für eine Pfarrinstallations-Feier in der Dorfkirche von Wettingen komponiert hatte, und gab ihm den heute bekannten Namen Schweizerpsalm.
Die Hymne ist im Gesangbuch der Evangelisch-reformierten Kirchen der deutschsprachigen Schweiz unter der Nummer 519 und im katholischen Kirchengesangbuch unter der Nummer 563[1] zu finden.
Quelle: Wikipedia, die freie Enzyklopädie
1. Strophe
Trittst im Morgenrot daher,
Seh’ ich dich im Strahlenmeer,
Dich, du Hocherhabener, Herrlicher!
Wenn der Alpenfirn sich rötet,
Betet, freie Schweizer, betet!
Eure fromme Seele ahnt
Gott im hehren Vaterland,
Gott, den Herrn, im hehren Vaterland.
2. Strophe
Kommst im Abendglühn daher,
Find’ ich dich im Sternenheer,
Dich, du Menschenfreundlicher, Liebender!
In des Himmels lichten Räumen
Kann ich froh und selig träumen!
Denn die fromme Seele ahnt
Gott im hehren Vaterland,
Gott, den Herrn, im hehren Vaterland.
3. Strophe
Ziehst im Nebelflor daher,
Such’ ich dich im Wolkenmeer,
Dich, du Unergründlicher, Ewiger!
Aus dem grauen Luftgebilde
Tritt die Sonne klar und milde,
Und die fromme Seele ahnt
Gott im hehren Vaterland,
Gott, den Herrn, im hehren Vaterland.
4. Strophe
Fährst im wilden Sturm daher,
Bist du selbst uns Hort und Wehr,
Du, allmächtig Waltender, Rettender!
In Gewitternacht und Grauen
Lasst uns kindlich ihm vertrauen!
Ja, die fromme Seele ahnt
Gott im hehren Vaterland,
Gott, den Herrn, im hehren Vaterland.